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Tauchmedizinerin
Dr.
Ida Kubik
Sprechstunde
nach
telefonischer Vereinbarung
0664
3291917
http://www.seastar.at/artzlicheUntersuchung.htm
1220
Wien; Rudolf Hausner Gasse 13
2102
Bisamberg; Hauptstrasse 51
Einige Erklärungen zum
besseren Verständnis und zu Ihrer eigenen Sicherheit
Zusatzbezeichnung
Tauchmediziner:
Da
in Österreich, der Schweiz und Deutschland
die Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und
Überdruckmedizin fehlt, kann juristisch gesehen jeder Arzt,
also
auch der Hausarzt, die Tauchtauglichkeit bescheinigen. Allerdings muss
sich ein Taucher darüber im Klaren sein, dass ein
Tauchmediziner
in einem solch speziellen Gebiet qualifiziertere Aussagen treffen kann,
als ein Arzt, der vom Tauchen und von Tauchmedizin keine oder wenig
Ahnung hat.
Die
Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung, zur Führung der Zusatzbezeichnung Tauchmediziner
und zur Aus- und Weiterbildung, werden in Österreich von
der Österreichischen
Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)
herausgegeben, in
der Schweiz ist die Schweizerische
Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS)
zuständig und in Deutschland
durch die Gesellschaft
für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM).
Notwendigkeit
der Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
Die
Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient dem Zuvorkommen von
Tauchunfällen und sollte im Eigeninteresse eines jeden
Tauchers
liegen. Durch die Untersuchung hat der Arzt die Möglichkeit,
einem
Taucher klarzumachen, wo seine Einschränkungen liegen oder
dass
das Tauchen für ihn ein zu großes Risiko darstellt.
Der
Taucharzt klärt dabei im Gespräch oder durch einen
Fragebogen
die folgenden Punkte:
- Ist der Patient rein
körperlich fähig längere Strecken zu
schwimmen?
- Kann der Patient
angemessen und klar mit Mitmenschen kommunizieren?
- Weist er den
nötigen Grad an
geistiger
Reife und Eigenverantwortung auf?
- Gibt es
Gründe, warum eine plötzliche
Bewusstseinstrübung oder Orientierungsstörung zu
erwarten ist?
- Gibt es
Gründe, dass plötzliche Panik entstehen
könnte?
- Gibt es
körperliche Ursachen, die ein Barotrauma begünstigen
könnten?
- Könnten Suchtmittel eine
Beeinträchtigung der Tauchtauglichkeit darstellen?
- Hat der Patient eine
Krankheit oder Veranlagung, die durch das Tauchen verschlimmert werden
kann?
Der
Arzt untersucht bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung neben dem Allgemeinzustand im
Wesentlichen folgende Bereiche:
- Herz (Blutdruck, Puls, Auskultation).
- Lunge (Auskultation, Lungenfunktionsuntersuchung).
- Ohren und
Nebenhöhlen.
- Leistungsfähigkeit
(Ruhe-/Belastungs-EKG)
- Bei stark
übergewichtigen Personen können weitere
Untersuchungen hinzu kommen, da starkes Übergewicht die
Tauchtauglichkeit einschränken kann.
- Abhängig vom
Alter, dem Gesamtzustand und den Untersuchungsbefunden können
weitere, spezielle Untersuchungen wie Röntgenuntersuchung
des Brustkorbs , Ergometrie oder
Laboruntersuchungen notwendig werden
rechtlicher
Hinweis
Viele Tauchschulen und
Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung,
bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen.
Die meisten Tauchbasen in
aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine
tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der
Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele
Reiseveranstalter, um bei Unfällen
Haftungsausschlüsse
geltend zu machen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine
Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher
selbst
durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit
geht
das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen
können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten
zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht
auszahlen.